Salbutamol (Sultanol): Wirkung und Anwendung
Salbutamol, in Österreich vor allem unter dem Namen Sultanol bekannt, ist ein kurzwirksames Beta-2-Sympathomimetikum und erweitert die Bronchien innerhalb weniger Minuten. Angewendet wird es als Bedarfsmedikament bei Asthma und COPD sowie vor körperlicher Belastung. Das Präparat ist in Österreich rezeptpflichtig. Diese Seite erklärt Wirkung, Anwendung, Nebenwirkungen und warum ein steigender Verbrauch ein Warnzeichen ist.
Wofür wird Salbutamol angewendet?
Salbutamol wird bei akuter Atemnot durch verengte Bronchien angewendet, also bei Asthma und bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, sowie vorbeugend vor körperlicher Belastung bei Anstrengungsasthma. Es ist das typische Bedarfs- oder Notfallspray, nicht die Dauerbehandlung.
Der Wirkstoff wirkt an Beta-2-Rezeptoren der Bronchialmuskulatur, die daraufhin erschlafft; die Atemwege werden weiter, das Luftholen fällt leichter. Der Effekt setzt nach wenigen Minuten ein und hält einige Stunden an. Auf die zugrunde liegende Entzündung der Atemwege wirkt Salbutamol dagegen nicht.
Daraus folgt die wichtigste Regel bei Asthma: Wer regelmäßig Bedarfsspray braucht, braucht eine entzündungshemmende Basisbehandlung, üblicherweise mit einem inhalativen Kortikosteroid. Eine alleinige Bedarfstherapie gilt in den aktuellen internationalen Empfehlungen nicht mehr als ausreichend, weil sie die Beschwerden dämpft, während die Erkrankung im Hintergrund weiterläuft. Welche Basisbehandlung passt, legt die behandelnde Ordination fest.
Sultanol und Salbutamol: dasselbe?
Ja, was den Wirkstoff betrifft. Sultanol ist ein Handelsname, Salbutamol der Name des Wirkstoffs. Laut Arzneispezialitätenregister gibt es Sultanol in Österreich als Dosieraerosol, also als klassisches Spray, als Pulver zur Trockeninhalation im Diskus, als Lösung für einen Vernebler und als Saft; alle enthalten Salbutamolsulfat. Sultanol ist damit der bekannteste Name für das typische Bedarfsspray bei Asthma und COPD.
Daneben sind weitere Präparate mit Salbutamol zugelassen, etwa ein Dosieraerosol eines anderen Herstellers und Lösungen für einen Vernebler, sowie eine Kombination mit Ipratropiumbromid. Alle sind laut Register rezeptpflichtig. Wirkstoff gleich heißt allerdings nicht Gerät gleich: Ein Pulverinhalator wird anders angewendet als ein Spray, und zu einem Wechsel des Geräts gehört eine kurze Einschulung.
Welche Nebenwirkungen hat Salbutamol?
Am häufigsten sind ein feinschlägiges Zittern der Hände, Herzklopfen, Kopfschmerzen, Unruhe und Nervosität. Diese Wirkungen entstehen dadurch, dass Beta-2-Rezeptoren nicht nur in den Bronchien sitzen; sie sind meist vorübergehend und nehmen im Verlauf der Behandlung oft ab.
Bei höherer Dosierung kann der Kaliumspiegel im Blut absinken, was besonders bei gleichzeitiger Einnahme von entwässernden Arzneimitteln, Kortison oder Theophyllin bedeutsam ist. Muskelkrämpfe, ein Anstieg von Herzfrequenz und Blutzucker sowie selten Herzrhythmusstörungen sind ebenfalls beschrieben.
Besonders wichtig ist der sogenannte paradoxe Bronchospasmus: Wenn sich die Atemnot unmittelbar nach der Anwendung verschlechtert statt zu bessern, ist die Anwendung zu beenden und rasch ärztliche Hilfe nötig. Ebenfalls ein Notfall ist eine Atemnot, die trotz Anwendung nicht besser wird, wenn Sie nicht mehr in ganzen Sätzen sprechen können oder wenn sich Lippen oder Fingernägel bläulich verfärben: Dann gilt die Rettung unter 144.
Wie wird Salbutamol angewendet und dosiert?
Salbutamol wird bei Bedarf inhaliert, also beim Auftreten von Beschwerden oder vor einer geplanten Belastung. Wie viele Hübe und wie oft, legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest; verbindlich sind diese Anweisung und die Gebrauchsinformation der Packung. Die Zahlen unterscheiden sich zwischen Gerätetypen und Anwendungsgebieten; die Tabelle unten gibt die Fachinformation von Sultanol-Dosieraerosol wieder, für andere Geräte gelten deren eigene Angaben.
Entscheidend ist die Technik. Ein Dosieraerosol wird vor der Anwendung geschüttelt, langsam und tief eingeatmet und der Atem danach einige Sekunden angehalten. Ein Pulverinhalator verlangt umgekehrt einen raschen, kräftigen Zug. Wird die Technik nicht beherrscht, landet der Wirkstoff im Mund statt in der Lunge, und die Behandlung wirkt scheinbar zu schwach. Ein Spacer erleichtert die Anwendung deutlich, besonders bei Kindern und älteren Menschen.
Lassen Sie sich die Technik in der Ordination oder in der Apotheke zeigen und gelegentlich erneut kontrollieren. Prüfen Sie außerdem den Füllstand: Ein leeres Bedarfsspray in der Tasche vermittelt Sicherheit, die es nicht gibt.
Ein Sprühstoß Sultanol-Dosieraerosol enthält 0,1 mg Salbutamol, die Wirkung hält laut Fachinformation bei den meisten Menschen vier bis sechs Stunden an. Dosis und Häufigkeit dürfen nur auf ärztliche Anordnung erhöht werden.
| Situation | Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren | Kinder von 4 bis 12 Jahren |
|---|---|---|
| Akute Atemnot durch verengte Bronchien | 1 bis 2 Sprühstöße, bei Bedarf bis zu 4-mal täglich | 1 Sprühstoß, falls nötig 2, bei Bedarf bis zu 4-mal täglich |
| Vorbeugung vor Belastung oder Allergenkontakt | 2 Sprühstöße 10 bis 15 Minuten vorher | 1 Sprühstoß, falls nötig 2, 10 bis 15 Minuten vorher |
| Dauertherapie | 1 bis 2 Sprühstöße bis zu 4-mal täglich | 1 bis 2 Sprühstöße bis zu 4-mal täglich |
Sultanol-Spray richtig anwenden
Die Gebrauchsanleitung in der Fachinformation von Sultanol-Dosieraerosol beschreibt die Handhabung Schritt für Schritt. Vor dem ersten Gebrauch und wenn das Spray fünf Tage oder länger nicht verwendet wurde, wird es kräftig geschüttelt und zweimal in die Luft gesprüht, um die Funktion zu prüfen. Bei der Anwendung selbst gilt laut Fachinformation:
- Schutzkappe vom Mundstück abnehmen und Spray sowie Mundstück auf lose Teilchen prüfen.
- Das Spray kräftig schütteln und senkrecht halten, den Daumen an der Basis des Mundstücks.
- Vollständig ausatmen, das Mundstück zwischen die Zähne nehmen und mit den Lippen fest umschließen, ohne darauf zu beißen.
- Tief einatmen, dabei einmal fest auf den Boden des Metallbehälters drücken und gleichmäßig weiter einatmen, laut Fachinformation so langsam wie möglich.
- Den Atem so lange wie möglich anhalten und dabei das Spray aus dem Mund nehmen.
- Für einen zweiten Sprühstoß etwa eine halbe Minute warten und die Schritte ab dem Schütteln wiederholen.
- Zum Schluss die Schutzkappe wieder aufsetzen. Anfangs hilft es, vor einem Spiegel zu üben.
Ist Salbutamol in Österreich rezeptpflichtig?
Ja. Salbutamol ist in Österreich rezeptpflichtig und wird in der Apotheke ausschließlich gegen eine gültige ärztliche Verordnung abgegeben, sowohl als Dosieraerosol und Pulverinhalator als auch als Lösung für einen Vernebler und als Saft; laut Arzneispezialitätenregister gilt das für alle zugelassenen Präparate.
Die Verschreibungspflicht ist medizinisch begründet. Atemnot hat sehr unterschiedliche Ursachen, von Asthma über eine Herzschwäche bis zu einer Lungenembolie, und ein Bedarfsspray würde nur einen Teil davon lindern, während die eigentliche Ursache unbehandelt bliebe. Zudem gehört zu jeder Asthmabehandlung die Prüfung, ob eine Basisbehandlung nötig ist.
Eine gleichwertige rezeptfreie Alternative gibt es nicht. Freiverkäufliche Mittel gegen Husten und Schleimlösung wirken nicht auf die Bronchialmuskulatur. Wie Sie über MEDINOW ein Rezept für Ihr Bedarfsspray anfragen, steht weiter unten.
Rezeptgebühr und Erstattung in Österreich
Inhalative Bedarfsmedikamente werden in Österreich bei bestehender Indikation grundsätzlich über die Sozialversicherung erstattet, sofern das Präparat im Erstattungskodex geführt wird. Der Preis hängt vom Präparat, von der Packungsgröße und vom Erstattungsstatus ab; einzelne Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil das eine Bewerbung des Arzneimittels wäre. Den Ausschlag gibt der Erstattungskodex, den der Dachverband der Sozialversicherungsträger führt. Präparate der Grünen Box gibt es auf Kassenrezept ohne zusätzliche Bewilligung; für die Gelbe Box braucht es eine ärztliche Begründung oder die Bewilligung des Chefarztes, für die Rote Box gilt eine eigene Regelung. Beim Kassenrezept mit e-card fällt pro Packung die Rezeptgebühr an; sie wird jedes Jahr im Jänner angepasst, den aktuellen Betrag nennt die ÖGK. Wer wenig verdient oder in bestimmten Lagen ist, kann sich von der Rezeptgebühr befreien lassen; zusätzlich gibt es eine Obergrenze für Rezeptgebühren. Auf einem Privatrezept tragen Sie den vollen Apothekenpreis selbst.
Wechselwirkungen und Alkohol
Die wichtigste Wechselwirkung betrifft Betablocker. Nichtselektive Betablocker, auch als Augentropfen gegen den grünen Star, können die Wirkung von Salbutamol aufheben und einen Asthmaanfall auslösen; bei Asthma sind sie deshalb in der Regel zu meiden. Ist ein Betablocker aus Herzgründen nötig, wählt die behandelnde Ordination die Substanz gezielt aus. Auch beta-1-selektive Wirkstoffe wie Bisoprolol sollen laut ihrer Fachinformation bei verengten Atemwegen nur aus zwingenden Gründen, mit Vorsicht und in möglichst niedriger Dosis eingesetzt werden.
Entwässernde Arzneimittel, Kortisonpräparate und Theophyllin können gemeinsam mit Salbutamol den Kaliumspiegel senken, was das Herz betrifft. Bei Monoaminoxidase-Hemmern und trizyklischen Antidepressiva ist wegen möglicher Herz-Kreislauf-Wirkungen Vorsicht geboten. Digoxin und Arzneimittel, die das QT-Intervall verlängern, gehören ebenfalls in die Medikamentenliste, die Sie in der Ordination vorlegen.
Für Alkohol ist keine spezifische Wechselwirkung mit Salbutamol beschrieben. Alkohol kann jedoch den Schlaf und die nächtliche Atmung verschlechtern und die Wahrnehmung einer zunehmenden Atemnot dämpfen; bei Asthma ist zudem eine Unverträglichkeit gegenüber Sulfiten in Wein möglich.
Gegenanzeigen und besondere Vorsicht
Nicht angewendet werden darf Salbutamol bei bekannter Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder gegen einen der sonstigen Bestandteile. Absolute Gegenanzeigen sind darüber hinaus selten, weil das Mittel im Notfall lebenswichtig sein kann.
Besondere Vorsicht und eine ärztliche Abwägung brauchen Menschen mit Herzrhythmusstörungen, mit koronarer Herzkrankheit, mit schwerer Herzschwäche, mit Schilddrüsenüberfunktion, mit schlecht eingestelltem Diabetes und mit bekannter Neigung zu niedrigem Kaliumspiegel. In diesen Situationen wird die Häufigkeit der Anwendung enger festgelegt und begleitet.
Kinder brauchen eigene Dosierungen und häufig einen Spacer. In der Behandlung eines akuten schweren Anfalls ersetzt Salbutamol keine ärztliche Versorgung: Bessert sich die Atemnot nach der ärztlich festgelegten Anzahl von Hüben nicht, ist das ein Notfall. Die vollständige Liste der Gegenanzeigen und Warnhinweise steht in der Fachinformation des jeweiligen Präparats.
Warum ein steigender Verbrauch ein Warnzeichen ist
Ein zunehmender Bedarf an Salbutamol bedeutet, dass die Erkrankung nicht ausreichend kontrolliert ist. Wer das Bedarfsspray mehrmals pro Woche braucht, nachts davon aufwacht oder mehrere Packungen im Jahr verbraucht, sollte die Behandlung überprüfen lassen, statt nur nachzubestellen.
Der Grund ist einfach: Salbutamol erweitert die Bronchien, bekämpft aber die Entzündung nicht. Wird nur das Symptom behandelt, bleibt die Ursache aktiv, und das Risiko schwerer Anfälle steigt. Die aktuellen internationalen Empfehlungen sehen deshalb bei Asthma keine alleinige Behandlung mit einem kurzwirksamen Bedarfsspray mehr vor.
Bei einem Termin lohnt sich der Blick auf drei Dinge: die Inhalationstechnik, die Basisbehandlung und die Auslöser, etwa Allergene, Rauch, Infekte oder bestimmte Schmerzmittel. Häufig lässt sich der Verbrauch deutlich senken, ohne dass jemand mehr Medikamente nimmt, nur weil die Behandlung besser passt. Fällt deshalb Arbeitszeit aus, stellt die behandelnde Ordination die Bestätigung für den Krankenstand aus; wir tun das nicht.
Schwangerschaft und Stillzeit
In Schwangerschaft und Stillzeit wird Salbutamol nach ärztlicher Abwägung angewendet und häufig fortgeführt. Der Grund ist eindeutig: Ein schlecht kontrolliertes Asthma gefährdet die Sauerstoffversorgung des Kindes deutlich mehr als das inhalierte Bedarfsmedikament, dessen Wirkstoffmenge im Blut gering ist.
Wichtig ist deshalb, die Behandlung bei festgestellter Schwangerschaft nicht eigenmächtig abzusetzen, sondern rasch einen Termin in der betreuenden Ordination zu vereinbaren und Basis- wie Bedarfsbehandlung gemeinsam zu überprüfen. Die Asthmakontrolle in der Schwangerschaft gehört engmaschig begleitet, weil sie sich in beide Richtungen verändern kann.
Rund um die Geburt und in der Stillzeit gelten eigene Überlegungen, die die betreuende Ärztin oder der betreuende Arzt trifft; inhalative Bedarfsmedikamente werden dabei üblicherweise beibehalten, weil eine gute Asthmakontrolle auch für das Stillen von Vorteil ist. Sinnvoll ist außerdem, Auslöser wie Rauch und Infekte in dieser Zeit besonders konsequent zu meiden. Verbindlich sind die Angaben der aktuellen Fachinformation des jeweiligen Präparats, abrufbar im Arzneispezialitätenregister des BASG.
Generikum und Originalpräparat
Salbutamol ist der Wirkstoffname; in Österreich sind mehrere Präparate verschiedener Hersteller zugelassen, als Dosieraerosol, als Pulverinhalator und als Lösung für einen Vernebler. Der Wirkstoff ist derselbe, das Gerät jedoch nicht.
Genau darin liegt der Unterschied zu Tabletten: Ein Wechsel des Gerätetyps ist bei Inhalativa nicht neutral, weil sich die Anwendung grundlegend unterscheidet. Ein Dosieraerosol verlangt langsames, tiefes Einatmen, ein Pulverinhalator einen raschen, kräftigen Zug. Wer nach einem Wechsel unbemerkt die alte Technik anwendet, bekommt zu wenig Wirkstoff in die Lunge und hält das Präparat für schlechter.
Bei jedem Gerätewechsel gehört daher eine kurze Einschulung dazu, in der Ordination oder in der Apotheke. Welches Präparat Sie bekommen, richtet sich nach der Verordnung, nach dem Lagerstand und beim Kassenrezept nach dem Erstattungskodex. Markennamen nennen wir bewusst nicht als Empfehlung.
Rezept online anfragen
Am einfachsten ist es mit einer bereits ärztlich gestellten Diagnose und einer stabilen, unveränderten Behandlung, wenn Sie Ihr bewährtes Bedarfsspray weiterführen möchten. Wenn Sie Salbutamol bisher nicht anwenden, die Diagnose aber gestellt ist, beschreiben Sie im Fragebogen Diagnose und Beschwerden; der Arzt entscheidet, ob ein Behandlungsbeginn ohne Untersuchung vor Ort vertretbar ist, und kann Befunde anfordern oder Ihnen eine Ordination empfehlen. Eine Erstdiagnose von Asthma oder COPD, eine Lungenfunktionsprüfung und die Behandlung eines akuten Anfalls leisten wir nicht. Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus und laden vorhandene Unterlagen hoch, bei laufender Behandlung jene, die die bisherige Behandlung belegen. Der Arzt beurteilt die Angaben schriftlich; ein Gespräch per Video, eine Telefonberatung oder einen Live-Chat bieten wir nicht, das Modell ist bewusst asynchron. Passt die Anfrage, bekommen Sie ein Dokument als PDF per E-Mail. Damit gehen Sie in eine Apotheke; ein PIN-Code wird nicht vergeben, und ob eine Apotheke das Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker. Medikamente schicken wir nicht zu, denn § 59 Abs. 8 AMG verbietet den Versand rezeptpflichtiger Präparate nach Österreich. Für die Beurteilung brauchen wir die letzte Verordnung, den aktuellen Verbrauch und die Liste Ihrer übrigen Arzneimittel, insbesondere der Basisbehandlung. Das Honorar deckt die ärztliche Prüfung, nicht die Ausstellung des Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, wird es erstattet. Bittet er Sie um Unterlagen, haben Sie dafür mindestens 7 Tage Zeit und erhalten eine Erinnerung; auf Wunsch verlängern wir die Frist. Lässt sich die Prüfung dennoch nicht abschließen, beenden wir die Anfrage und erstatten Ihnen das Honorar vollständig. Nicht geeignet ist dieser Weg bei akuter Atemnot, bei deutlich gestiegenem Verbrauch und bei nächtlichem Erwachen wegen Atemnot. Wenden Sie sich dann an eine Ordination oder an den Gesundheitsruf 1450, bei schwerer Atemnot an die Rettung unter 144.
Gebrauchsinformation und Fachinformation
Verbindlich sind die Gebrauchsinformation der Packung und die Fachinformation des jeweiligen Präparats; beide sind für alle in Österreich zugelassenen Arzneispezialitäten öffentlich im Arzneispezialitätenregister des BASG abrufbar. Bei Inhalativa lohnt sich das Lesen besonders, weil die Bedienung des Geräts dort Schritt für Schritt beschrieben ist.
Diese Seite fasst zusammen, was für die Einordnung wichtig ist, und ersetzt weder die Gebrauchsinformation noch die Einschulung auf das Gerät. Angaben zur Anzahl der Hübe, zu Altersgrenzen und zur Häufigkeit von Nebenwirkungen entnehmen Sie bitte diesen Dokumenten, weil sie sich zwischen den Präparaten unterscheiden.
Einen Verdacht auf eine Nebenwirkung dürfen Sie in Österreich auch selbst beim BASG melden. Sinnvoll ist außerdem ein schriftlicher Notfallplan mit der Ordination: Er hält fest, woran eine Verschlechterung zu erkennen ist, was dann zu tun ist und ab wann die Rettung zu rufen ist.
Wer diese Seite verantwortet
Autor und medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Das Rezept gilt in Österreich als Privatrezept. Eine Untersuchung vor Ort oder Hilfe im Notfall bietet diese Seite nicht. Mit akuten Beschwerden gehen Sie bitte in eine Ordination oder rufen die Gesundheitsberatung 1450 an; in lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie 144. Eine Erstdiagnose von Asthma oder COPD und die Behandlung eines akuten Anfalls bieten wir nicht an. Dieser Beitrag fasst nur zusammen; maßgeblich sind die aktuelle Fach- und Gebrauchsinformation, die jeder im Arzneispezialitätenregister des BASG nachlesen kann. Ein bestimmtes Präparat empfehlen und Preise nennen wir hier absichtlich nicht, denn für rezeptpflichtige Arzneimittel darf bei Laien nicht geworben werden. Ebenso nennen wir keine einzelne Apotheke: Ob eine Apotheke ein Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker eigenverantwortlich.
Ist Salbutamol in Österreich rezeptpflichtig?
Ja. Salbutamol ist rezeptpflichtig und wird in der Apotheke nur gegen eine gültige ärztliche Verordnung abgegeben, unabhängig davon, ob es sich um ein Dosieraerosol, einen Pulverinhalator oder eine Lösung für einen Vernebler handelt. Eine legale rezeptfreie Abgabe gibt es nicht.
Wie schnell wirkt Salbutamol?
Die Bronchien erweitern sich innerhalb weniger Minuten nach der Inhalation, der Effekt hält einige Stunden an. Bleibt die Atemnot trotz Anwendung bestehen oder verschlechtert sie sich, ist das ein Notfall und kein Grund, weiter zu inhalieren: Bei schwerer Atemnot gilt die Rettung unter 144.
Wie oft am Tag darf man Sultanol nehmen?
Laut Fachinformation von Sultanol-Dosieraerosol nehmen Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren bei akuter Atemnot 1 bis 2 Sprühstöße, bei Bedarf bis zu 4-mal täglich. Mehr darf es nur auf ärztliche Anordnung sein. Wer das Spray häufiger braucht oder plötzlich mehr benötigt, hat ein Zeichen dafür, dass das Asthma schlechter kontrolliert ist, und sollte die Behandlung überprüfen lassen.
Hilft Salbutamol bei Bronchitis?
Die Fachinformation von Sultanol-Dosieraerosol nennt als Anwendungsgebiet Zustände mit reversibler Verengung der Atemwege, etwa Asthma bronchiale, chronische Bronchitis und Emphysem. Eine akute Bronchitis ohne Verengung der Atemwege ist dort nicht als Anwendungsgebiet aufgeführt. Ob ein Bedarfsspray bei Ihren Beschwerden sinnvoll ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall; bei starker Atemnot gilt die Rettung unter 144.
Welche Nebenwirkungen sind häufig?
Häufig sind Zittern der Hände, Herzklopfen, Kopfschmerzen und Unruhe. Bei höherer Dosierung kann der Kaliumspiegel sinken, vor allem zusammen mit entwässernden Arzneimitteln oder Kortison. Verschlechtert sich die Atemnot unmittelbar nach der Anwendung, ist die Anwendung zu beenden und rasch ärztliche Hilfe nötig.
Darf man zu Salbutamol Alkohol trinken?
Eine spezifische Wechselwirkung ist nicht beschrieben. Alkohol kann jedoch den Schlaf und die nächtliche Atmung verschlechtern und dämpft die Wahrnehmung einer zunehmenden Atemnot; bei Asthma ist zusätzlich eine Unverträglichkeit gegenüber Sulfiten in Wein möglich. Wichtiger als Alkohol sind hier Betablocker, die die Wirkung aufheben können.
Wie bekomme ich ein Rezept für Salbutamol?
Nur bei bereits gestellter Diagnose, am einfachsten bei stabiler, unveränderter Behandlung; ob ein Behandlungsbeginn ohne Untersuchung vor Ort vertretbar ist, entscheidet der Arzt. Sie füllen den medizinischen Fragebogen aus und laden die letzte Verordnung samt Angaben zum aktuellen Verbrauch hoch; ein Arzt beurteilt das schriftlich, ohne Gespräch per Video oder Telefon. Passt die Anfrage, kommt ein PDF per E-Mail, mit dem Sie samt Lichtbildausweis in eine Apotheke gehen. Das Honorar deckt die ärztliche Prüfung, nicht die Ausstellung des Dokuments. Ist der Verbrauch gestiegen, gehört die Behandlung überprüft statt nur nachbestellt.
- Fachinformation Sultanol-Dosieraerosol (Salbutamol), BASG, Abschnitte 4.1, 4.2, 4.5 und 6.6
- Fachinformation Concor 5 mg (Bisoprolol), BASG, Abschnitt 4.4 (Bronchospasmen)
- Arzneispezialitätenregister BASG/AGES: Salbutamol-Präparate und Rezeptpflicht
- Öffentliches Gesundheitsportal Österreich: Asthma, Therapie (Dauer- und Bedarfsmedikamente)
- Öffentliches Gesundheitsportal Österreich: Rezept, Rezeptgebühr und Privatrezept