Asthma: Sprays, Dauertherapie und Folgerezept in Österreich

Ungefähr jeder 20. Mensch in Österreich hat Asthma. Behandelt wird es mit zwei Arten von Arzneimitteln: einer täglichen Dauertherapie, die die Entzündung der Bronchien dämpft, und einem Bedarfsspray, das bei Atemnot die Atemwege rasch erweitert. Hier erfahren Sie, wie sich die Sprays unterscheiden, wie Sie richtig inhalieren, woran Sie einen Notfall erkennen und wann bei bekanntem, stabilem Asthma ein Folgerezept online angefragt werden kann.

Bedarfsspray oder Dauertherapie: worin der Unterschied liegt

Das Bedarfsspray, oft Notfallspray genannt, enthält einen kurz wirksamen Bronchienerweiterer wie Salbutamol. Laut Fachinformation des Sultanol-Dosieraerosols hält seine Wirkung vier bis sechs Stunden an. Auf die Entzündung der Atemwege, die dem Asthma zugrunde liegt, wirkt Salbutamol nicht. Dieselbe Fachinformation hält fest, dass Bronchienerweiterer bei fortbestehendem Asthma nicht die einzige oder vorwiegende Behandlung sein sollen.

Die Dauertherapie richtet sich gegen die Entzündung. Ihr wichtigster Baustein ist ein inhalatives Kortikosteroid, im Alltag das Asthmaspray mit Kortison. Es wirkt langsam und wird jeden Tag angewendet, auch an Tagen ohne Beschwerden. Reicht das nicht aus, kommt ein langwirksamer Bronchienerweiterer dazu, meist im selben Inhalator. Das öffentliche Gesundheitsportal bezeichnet solche Kombinationspräparate als gut etablierte Behandlung.

Eine Sonderstellung haben bestimmte Kombinationen mit Formoterol, dessen Wirkung laut Fachinformation innerhalb von 1 bis 3 Minuten einsetzt. So sind Foster in der Stärke 100/6 und der Symbicort Turbohaler in den Stärken 80/4,5 und 160/4,5 auch für die Erhaltungs- und Bedarfstherapie zugelassen: Derselbe Inhalator dient als tägliche Basis und bei Beschwerden als Bedarfsinhalation. Ob dieses Schema für Sie gilt oder ob Sie zusätzlich ein eigenes Bedarfsspray verwenden, steht in Ihrem Therapieplan. Ändern Sie es nicht auf eigene Faust.

Asthma-Medikamente in Österreich: die wichtigsten Gruppen

Die Tabelle ordnet wichtige Inhalatoren nach ihrer Aufgabe. Alle genannten Präparate sind im österreichischen Arzneispezialitätenregister eingetragen; die Aufzählung ist nicht vollständig. Welche Wahl passt, entscheidet die behandelnde Ordination nach Schweregrad, Inhalationstechnik und Verträglichkeit.

Für dieselben Wirkstoffkombinationen gibt es oft mehrere Präparate. Budesonid und Formoterol stecken etwa auch in DuoResp Spiromax, Beclometason und Formoterol in Sprays verschiedener Hersteller. Ein Wechsel des Inhalators gehört ärztlich besprochen, weil sich Geräte, Technik und teils auch die Dosis unterscheiden. Mehr zum Bedarfsspray finden Sie auf der Seite zu Salbutamol, zur Kombination aus Budesonid und Formoterol auf der Seite zu Symbicort.

GruppeWirkstoffeBeispiele im RegisterAnwendung
Kurz wirksamer Bronchienerweiterer (Bedarfsspray)SalbutamolSultanol-Dosieraerosol, Sultanol Diskus, Salbutamol Glenmarkbei akuter Atemnot, vorbeugend vor Belastung oder Allergenkontakt
Inhalatives Kortikosteroid (Basistherapie)Budesonid, Fluticasonpropionat, CiclesonidPulmicort Turbohaler, Flixotide, Alvescotäglich, auch ohne Beschwerden
Kortikosteroid mit langwirksamem BronchienerweitererBeclometason/Formoterol, Budesonid/Formoterol, Fluticasonpropionat/Salmeterol, Fluticasonfuroat/VilanterolFoster, Symbicort, Seretide, Relvar Elliptatäglich; manche, etwa Foster 100/6 und Symbicort Turbohaler 80/4,5 und 160/4,5, auch als Bedarfsinhalation

Gibt es ein Asthmaspray ohne Rezept?

Nein. Im österreichischen Arzneispezialitätenregister ist kein rezeptfreies Asthmaspray eingetragen: Salbutamol, also etwa Sultanol, ist in jeder Darreichungsform rezeptpflichtig, ebenso die Sprays mit Kortison und Kombinationen wie Foster und Symbicort.

Der Grund ist medizinisch. Atemnot hat viele mögliche Ursachen, und ein Bedarfsspray lindert nur das Symptom. Wer es ohne ärztliche Begleitung immer öfter braucht, übersieht leicht, dass die Entzündung im Hintergrund zunimmt. Angebote, die Asthmasprays ohne Rezept und ohne Fragen zur Krankengeschichte versprechen, sind deshalb ein Warnsignal.

Für Foster und Symbicort vermerkt die Fachinformation zusätzlich: wiederholte Abgabe verboten. Das Rezept gilt dann nur für eine Abgabe, außer die Verschreibung ordnet die Wiederholung ausdrücklich an; für jede weitere Abgabe braucht es ein neues. Wer eines dieser Präparate dauerhaft verwendet, plant das Folgerezept daher rechtzeitig, bevor der Inhalator leer ist.

Richtig inhalieren: Spray und Pulverinhalator

Ein Inhalator wirkt nur so gut wie die Technik. Landet der Wirkstoff im Mund statt in den Bronchien, scheint das Arzneimittel zu schwach, obwohl die Dosis stimmt. Dosieraerosole und Pulverinhalatoren verlangen dabei eine unterschiedliche Atmung.

Beim Dosieraerosol, dem klassischen Spray, atmen Sie zuerst aus, umschließen das Mundstück mit den Lippen, atmen langsam und tief ein und lösen den Sprühstoß aus, während das Einatmen bereits läuft. Danach halten Sie den Atem so lange wie möglich an und warten vor einem zweiten Sprühstoß etwa eine halbe Minute. Wem das Abstimmen von Auslösen und Einatmen schwerfällt, dem hilft eine Inhalationshilfe, auch Spacer oder Vorschaltkammer genannt. Beim Pulverinhalator wie dem Turbohaler oder dem NEXThaler zählt dagegen ein schneller, kräftiger und tiefer Atemzug, und Sie atmen nie in das Gerät hinein aus.

Nach der Anwendung eines Sprays mit Kortison spülen Sie den Mund mit Wasser aus, gurgeln oder putzen die Zähne. Das senkt laut Fachinformation das Risiko für Pilzbefall im Mund und für Heiserkeit. Am besten üben Sie die Technik einmal unter Anleitung, in der Ordination oder in der Apotheke, und lassen sie bei Kontrollterminen überprüfen. Vorbereitung und Pflege unterscheiden sich je nach Gerät:

InhalatorVor dem ersten GebrauchReinigung laut Anleitung
Sultanol-Dosieraerosolkräftig schütteln, 2 Sprühstöße in die Luft; ebenso nach 5 oder mehr Tagen ohne Gebrauchmindestens einmal pro Woche: Metallbehälter herausnehmen, Kunststoffgehäuse mit warmem Wasser spülen und gut trocknen; der Metallbehälter darf nicht nass werden
Foster-Spray1 Sprühstoß in die Luft; ebenso nach 14 oder mehr Tagen ohne GebrauchMundstück innen und außen mit trockenem Tuch abwischen, kein Wasser, Druckbehälter nicht herausnehmen
Symbicort TurbohalerDosierrad zweimal bis zum Anschlag hin und zurück drehenMundstück einmal pro Woche außen mit trockenem Tuch abwischen, kein Wasser
Foster NEXThalerSchutzbeutel öffnen, Zähler muss 120 oder 180 zeigenmeist nicht nötig, sonst nur trocken abwischen

Warnzeichen: wann ein Asthmaanfall ein Notfall ist

Ein Asthmaanfall kündigt sich oft mit Husten, pfeifender Ausatmung, Engegefühl in der Brust und Atemnot beim Sprechen an. Leichte Anfälle lassen sich meist mit dem Bedarfsspray selbst behandeln, ein schwerer Anfall kann aber lebensbedrohlich werden. Bringt eine bisher wirksame Dosis des Bedarfssprays keine rasche und mindestens drei Stunden anhaltende Besserung mehr, ist laut Fachinformation umgehend ärztliche Hilfe nötig. Werden pfeifende Atmung und Atemnot unmittelbar nach dem Inhalieren stärker statt schwächer, kann ein paradoxer Bronchospasmus vorliegen: Dann wird laut Fachinformation sofort mit einem schnell wirksamen Bronchienerweiterer behandelt, der nicht das auslösende Präparat ist; dieses wird abgesetzt und die Situation umgehend ärztlich abgeklärt.

Rufen Sie die Rettung unter 144 oder den Euronotruf 112, wenn eines der folgenden Zeichen auftritt, und sagen Sie dabei, dass Asthma bekannt ist und welche Sprays Sie bereits angewendet haben. Ist es kein Notfall, nehmen die Beschwerden aber zu, hilft die telefonische Gesundheitsberatung 1450; der Ärztenotdienst ist unter 141 erreichbar.

  • Sprechen ist wegen der Atemnot kaum mehr möglich.
  • Die Atemnot verschlechtert sich rasch, obwohl Sie das Bedarfsspray angewendet haben.

Wann die Behandlung überprüft werden sollte

Als gut kontrolliert gilt Asthma laut Gesundheitsportal unter anderem dann, wenn das Bedarfsspray gar nicht oder höchstens zweimal pro Woche gebraucht wird, keine Anfälle auftreten und Alltag und Sport normal möglich sind. Die Fachinformation von Sultanol empfiehlt eine erneute Untersuchung, wenn Salbutamol mehr als zweimal pro Woche nach Bedarf angewendet wird; die vorbeugende Anwendung vor dem Sport zählt dabei nicht mit. Ein steigender Verbrauch deutet laut Fachinformation auf eine Verschlechterung der Asthmakontrolle hin. Er ist ein Grund für einen Termin in der Ordination, nicht für zusätzliche Packungen.

Umgekehrt kann bei lange stabilem Asthma die Dosis schrittweise reduziert werden, aber nur nach ärztlicher Absprache. Ein abruptes Absetzen empfehlen die Fachinformationen von Foster und Symbicort ausdrücklich nicht. Zu den regelmäßigen Kontrollen gehören die Lungenfunktion, die Inhalationstechnik und die Frage nach Nebenwirkungen. Hilfreich sind ein Asthma-Tagebuch mit Peak-Flow-Werten und eine Asthma-Schulung, wie sie Fachordinationen für Lungenheilkunde, Spitäler, Reha-Einrichtungen und Selbsthilfegruppen anbieten.

Folgerezept bei bekanntem Asthma: so läuft die Anfrage

Online angefragt werden kann vor allem die Verordnung eines Asthma-Medikaments, das Sie bereits anwenden, bei ärztlich festgestelltem und stabilem Asthma; ob eine Verordnung möglich ist, entscheidet der Arzt im Einzelfall. Das ist der typische Fall, wenn das Spray zur Neige geht und der nächste Termin in der Ordination noch aussteht, oder wenn Sie gerade nicht an Ihrem Wohnort sind. Ausführliches zum Ablauf steht auf der Seite Folgerezept. Die Beurteilung läuft ausschließlich schriftlich, ohne Video, Telefonat oder Live-Chat: Der Arzt prüft Ihre Angaben im Fragebogen. Anfragen sind nur für Erwachsene im eigenen Namen möglich.

  • Fragebogen ausfüllen: Präparat und Stärke, wie oft Sie es anwenden, wie oft Sie das Bedarfsspray brauchen, Anfälle und Spitalsaufenthalte der letzten Zeit, weitere Erkrankungen und Arzneimittel.
  • Honorar online bezahlen.
  • Der Arzt prüft die Angaben. Fehlen Unterlagen, etwa ein Befund der Lungenfachordination, werden sie über die Plattform nachgefordert; er kann auch eine Untersuchung in einer Ordination empfehlen.
  • Fällt die Beurteilung positiv aus, kommt das Privatrezept als PDF per E-Mail.
  • Den Ausdruck legen Sie innerhalb eines Monats in einer Apotheke vor.

Rezept in der Apotheke einlösen: Kosten und Gültigkeit

Das Rezept stellt der Arzt nach positiver Beurteilung als PDF aus. In Österreich wird es wie ein Privatrezept behandelt: Eine Apotheke kann das Arzneimittel abgeben, die Krankenkasse erstattet es aber nicht, und Sie bezahlen das Arzneimittel selbst. Ob die Krankenkasse etwas zurückzahlt, regelt sie selbst; in der Regel gibt es keine Erstattung. Wer das Spray auf Kosten der Krankenkasse gegen Rezeptgebühr beziehen möchte, braucht ein Kassenrezept; es wird als e-Rezept im e-card-System ausgestellt. Ob eine Apotheke unser Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker im Einzelfall; das Dokument trägt keine qualifizierte elektronische Signatur.

Die erste Abgabe muss spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum erfolgen, sonst verliert das Rezept nach § 4 Rezeptpflichtgesetz seine Gültigkeit. Arzneimittel werden nicht verschickt; per E-Mail kommt ausschließlich das Dokument.

Mit dem Honorar bezahlen Sie die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines Dokuments. Lehnt der Arzt die Verordnung aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, erstatten wir das Honorar. Fordert er Unterlagen an, haben Sie dafür mindestens 7 Tage Zeit, erhalten eine Erinnerung und können um eine längere Frist bitten. Kann die Beurteilung trotzdem nicht abgeschlossen werden, schließen wir die Anfrage und erstatten das Honorar vollständig. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht.

Wann eine Untersuchung in der Ordination nötig ist

Ein Fragebogen ersetzt keine Lungenfunktionsmessung und keine körperliche Untersuchung. Der Arzt kann eine Verordnung ablehnen und stattdessen eine Untersuchung empfehlen. In diesen Situationen gehört die Behandlung in eine Ordination oder Ambulanz, bei akuter Gefahr zur Rettung:

Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Was in Ihrem Fall richtig ist, klärt dieser Überblick nicht; das kann nur eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen.

  • Erstdiagnose und erste Behandlung: Ob Asthma vorliegt, klärt die Spirometrie in der Ordination. Kombinationen wie Foster und Symbicort sind laut Fachinformation nicht für den Beginn einer Asthmabehandlung bestimmt.
  • Akute Verschlechterung oder Anfall: Eine Behandlung mit diesen Kombinationen soll laut Fachinformation nicht während einer Exazerbation begonnen werden.
  • Steigender Bedarf an Bedarfsspray oder Anfälle in letzter Zeit: Dann braucht es eine Neubeurteilung der Therapie, nicht bloß Nachschub.
  • Asthma bei Kindern und Jugendlichen: Zuständig sind die Kinderärztin oder der Kinderarzt und die kinderpneumologische Betreuung.

Welches Asthmaspray ist rezeptfrei?

Keines. Im österreichischen Arzneispezialitätenregister sind alle Asthmasprays rezeptpflichtig, vom Bedarfsspray mit Salbutamol bis zu den Kombinationen mit Kortison. Abgegeben werden sie in der Apotheke gegen ärztliche Verschreibung.

Ist Sultanol rezeptpflichtig?

Ja. Alle Sultanol-Präparate, also Dosieraerosol, Diskus, Inhalationslösung und Saft, sind in Österreich rezeptpflichtig. Auch andere Präparate mit Salbutamol gibt es nur auf Rezept.

Gibt es Ventolin in Österreich?

Unter dem Namen Ventolin ist in Österreich kein Arzneimittel zugelassen. Den Wirkstoff Salbutamol enthalten hier unter anderem das Sultanol-Dosieraerosol, der Sultanol Diskus und Salbutamol Glenmark.

Was ist ein Asthmaspray mit Cortison?

Gemeint ist ein inhalatives Kortikosteroid, allein oder kombiniert mit einem langwirksamen Bronchienerweiterer. Es dämpft die Entzündung der Bronchien, wirkt langsam und wird täglich angewendet. Bei akuter Atemnot hilft es nicht, außer bei Kombinationen, die für die Erhaltungs- und Bedarfstherapie zugelassen sind. Nach dem Inhalieren den Mund ausspülen.

Wie oft darf man das Notfallspray verwenden?

Für Erwachsene und Jugendliche nennt die Fachinformation des Sultanol-Dosieraerosols bei akuter Atemnot 1 bis 2 Sprühstöße und eine bedarfsweise Anwendung bis zu viermal täglich; Dosis und Häufigkeit dürfen nur auf ärztliche Anordnung erhöht werden. Brauchen Sie es mehr als zweimal pro Woche, sollte die Behandlung überprüft werden.

Gibt es Sultanol-Spray für Kinder?

Das Sultanol-Dosieraerosol ist laut Fachinformation für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 4 Jahren zugelassen, für jüngere Kinder enthält sie eigene Hinweise. Ein Rezept für ein Kind stellt die Kinderärztin oder der Kinderarzt aus; online ist eine Anfrage nur für Erwachsene im eigenen Namen möglich.

Kann ich ein Folgerezept für mein Asthmaspray online anfragen?

In der Regel ja, wenn Ihr Asthma ärztlich festgestellt und stabil ist und Sie das Präparat bereits anwenden. Der Arzt beurteilt Ihren Fragebogen im Einzelfall und stellt bei positiver Beurteilung ein Privatrezept als PDF aus. Die Krankenkasse erstattet es nicht, das Arzneimittel zahlen Sie in der Apotheke selbst.