Folgerezept für Blutdruck, Schilddrüse, Asthma und Magen

Ein Folgerezept setzt eine Therapie fort, die eingestellt ist und die Sie vertragen, etwa einen Blutdrucksenker, Levothyroxin, ein Asthmaspray oder einen Säureblocker. Ob die Weiterverordnung ohne neue Untersuchung vertretbar ist, beurteilt der Arzt anhand Ihres Fragebogens und aktueller Werte wie Blutdruckmessungen von zu Hause oder TSH. Hier lesen Sie, welche Angaben zählen, was das Rezeptpflichtgesetz zur wiederholten Abgabe regelt und wann der Weg in die Ordination führt.

Online-RezeptEin Medikament, das Sie schon einnehmen, oder eine neue Behandlung: Der Arzt beurteilt Ihre Angaben.Zahlbar mit eps, Karte, Klarna, Apple Pay oder Google Pay 24,90 € Anfrage stellen

Wann ein Folgerezept über den Fragebogen passt

Gedacht ist dieser Weg für eine Dauermedikation, deren Diagnose gestellt ist, deren Dosis feststeht und die Sie seit einiger Zeit ohne neue Beschwerden einnehmen. Typische Beispiele sind Blutdrucksenker wie Ramipril, Candesartan, Amlodipin oder Bisoprolol, Levothyroxin bei einer Schilddrüsenunterfunktion (etwa Euthyrox oder Thyrex), Inhalatoren bei Asthma und Säureblocker wie Pantoprazol. Hintergründe zu den Wirkstoffgruppen finden Sie unter Herz und Blutdruck und Schilddrüse.

Am einfachsten ist die Weiterverordnung genau des Präparats, das Sie schon nehmen, in derselben Stärke. Ein neues Medikament ist möglich, wenn sich aus Ihren Angaben eine klare Indikation ergibt. Muss dagegen eine Diagnose erst gestellt, eine Dosis neu gefunden oder eine neue Beschwerde untersucht werden, gehört die Entscheidung in eine Ordination, weil dafür Untersuchung, Messung oder Labor nötig sind. Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht; der Arzt kann die Verordnung ablehnen.

Welche Angaben und Werte die Beurteilung braucht

Der Fragebogen erfasst das gewünschte Präparat mit Stärke und Packungsanzahl, chronische Erkrankungen, Allergien, alle weiteren Medikamente sowie Schwangerschaft und Stillzeit. Legen Sie die Packung oder den letzten Befund bereit und übertragen Sie die Angaben von dort, statt sie aus dem Gedächtnis einzutragen. Je nach Therapie zählen zusätzlich bestimmte Messwerte; fehlen sie, fordert der Arzt sie über die Plattform nach.

DauermedikationWas die Beurteilung brauchtHintergrund laut Fachinformation
Blutdrucksenker, z. B. Ramipril, Candesartan, AmlodipinAktuelle Heimblutdruckwerte; bei ACE-Hemmern und Sartanen zusätzlich die letzten Nieren- und Kaliumwerte mit DatumTritace und Atacand, jeweils Abschnitt 4.4: Kontrollen von Nierenfunktion und Kalium, besonders bei eingeschränkter Nierenfunktion oder mit kaliumsparenden Mitteln
Levothyroxin, z. B. Euthyrox, ThyrexLetzter TSH-Wert mit Datum, genaues Präparat und StärkeEuthyrox, Abschnitte 4.2 und 4.4: Dosis nach dem TSH-Wert; beim Wechsel auf ein anderes Levothyroxin-Präparat engmaschige Kontrolle
Asthma: Bedarfsspray und DauerinhalatorWie oft Sie das Bedarfsspray pro Woche brauchen, nächtliches Erwachen, Einschränkungen im AlltagSultanol, Abschnitt 4.4: Anwendung nach Bedarf mehr als zweimal pro Woche, Sport-Prophylaxe nicht mitgezählt, ist Anlass für eine neue Untersuchung
Säureblocker, z. B. PantoprazolSeit wann und wofür Sie das Mittel nehmen, ob Warnzeichen bestehenPantoloc, Abschnitt 4.4: Warnsymptome abklären lassen; bei einer Behandlung über ein Jahr regelmäßige Überwachung; bei Langzeitgabe, besonders mit Diuretika oder Digoxin, Magnesiumkontrollen erwägen

Blutdruckwerte zu Hause verlässlich messen

Für Blutdrucksenker ist eine Messserie von zu Hause oft der wichtigste Beleg, dass die Therapie passt. Das Gesundheitsportal gibt dafür einige Regeln vor. Tragen Sie die Werte in ein Protokoll ein und übernehmen Sie sie mit Datum in den Fragebogen.

  • Immer am selben Arm messen, am besten am Oberarm.
  • Im Sitzen und in Ruhe messen, nicht direkt nach einer Anstrengung.
  • In den 30 Minuten davor keinen Sport, keinen Kaffee und keine Zigarette.
  • Die Manschette auf Herzhöhe halten und direkt auf die Haut legen; eine zu schmale Manschette ergibt zu hohe, eine zu breite zu niedrige Werte.
  • Ein geprüftes Messgerät verwenden.

Dauerrezept: gibt es das in Österreich?

Ein eigenes Dauerrezept kennt das Rezeptpflichtgesetz nicht. Es regelt aber in § 4, wie lange ein Rezept gilt und wie oft die Apotheke darauf abgeben darf.

Ob ein Präparat wiederholt abgegeben werden darf, steht im Arzneispezialitätenregister beim Rezeptpflichtstatus. Blutdrucksenker wie Ramipril, Candesartan und Amlodipin, Levothyroxin und Salbutamol-Präparate sind dort zur wiederholten Abgabe eingestuft, die Kombinationsinhalatoren Foster und Symbicort dagegen zur einmaligen. Ob und wie oft eine Apotheke auf ein Privatrezept wiederholt abgibt, entscheidet sie im Einzelfall; planen Sie deshalb mit der verordneten Menge und fragen Sie rechtzeitig ein neues Rezept an.

  • Gültigkeit: zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum, wenn kein kürzerer Zeitraum vermerkt ist.
  • Erste Abgabe: spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
  • Wiederholung: Ist auf dem Rezept nichts anderes vermerkt, darf die Abgabe fünfmal wiederholt werden; jede Abgabe vermerkt die Apotheke auf dem Rezept.
  • Wiederholungsverbot: Gilt es für ein Arzneimittel, ist eine wiederholte Abgabe nur erlaubt, wenn der Verschreibende sie ausdrücklich anordnet.

Wann die Ordination der richtige Weg ist

Ein Folgerezept setzt voraus, dass sich seit der letzten Kontrolle nichts Wesentliches verändert hat. In den folgenden Situationen braucht es in der Regel eine Untersuchung oder eine neue ärztliche Entscheidung, die ein Fragebogen nicht ersetzen kann; im Einzelfall entscheidet der Arzt. Bei rasch zunehmender Atemnot, Brustschmerz oder Bluterbrechen wählen Sie die Rettung unter 144.

  • Asthma: Sie brauchen das Bedarfsspray mehr als zweimal pro Woche, oder eine bisher wirksame Dosis lindert nicht mehr rasch und für mindestens drei Stunden. Laut Fachinformation deutet beides auf eine schlechtere Asthmakontrolle hin; mehr zum Wirkstoff unter Salbutamol.
  • Asthma nur mit dem Bedarfsspray: Bei fortbestehendem Asthma soll ein Bronchodilatator wie Salbutamol laut Fachinformation nicht die einzige oder vorwiegende Therapie sein, und ein Dauerinhalator mit Kortison wird auch in beschwerdefreien Phasen weiter angewendet. Wer nur noch das Bedarfsspray braucht, lässt den Therapieplan überprüfen.
  • Magen: Warnzeichen wie ungewollter Gewichtsverlust, wiederholtes Erbrechen, Schluckbeschwerden, Bluterbrechen, Blutarmut oder schwarzer Teerstuhl. Sie gehören abgeklärt, bevor ein Säureblocker weiterläuft; zur Einnahmedauer siehe Wie lange darf man Pantoprazol nehmen.
  • Blutdruck: Kinderwunsch oder Schwangerschaft unter einem ACE-Hemmer oder Sartan. Laut Fachinformation wird vor einer geplanten Schwangerschaft in der Regel auf ein anderes Mittel umgestellt und bei festgestellter Schwangerschaft abgesetzt; im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel sind diese Wirkstoffe kontraindiziert.
  • Schilddrüse: Schwangerschaft unter Levothyroxin. Der Bedarf kann steigen, und die Fachinformation sieht eine TSH-Kontrolle in jedem Schwangerschaftsdrittel vor.
  • Neue oder veränderte Beschwerden unter der laufenden Therapie, der Verdacht auf eine Nebenwirkung oder eine geplante Dosisänderung.

Was über diesen Weg nicht verordnet wird

Einige Arzneimittel verordnen wir grundsätzlich nicht, auch nicht als Folgerezept und auch nicht bei nachgewiesener Vortherapie. Wer eine solche Behandlung fortsetzt, bleibt bei der behandelnden Ordination.

  • Suchtmittel und psychotrope Stoffe.
  • Benzodiazepine, Z-Schlafmittel, Opioide, Stimulanzien, Gabapentinoide und medizinisches Cannabis.
  • Antidepressiva und andere Psychopharmaka: Diese beurteilen wir derzeit nicht online, auch nicht zur Fortführung.
  • Isotretinoin und Testosteron.

So läuft die Anfrage ab

Den Fragebogen können Sie jederzeit ausfüllen, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren. Ein Gespräch gibt es nicht: kein Video, kein Telefonat, kein Live-Chat. Die Beurteilung beruht auf Ihren schriftlichen Angaben und hochgeladenen Unterlagen. Sie übernimmt lek. Damian Wojno (Approbation Nr. 3211301).

  • Leistung Online-Rezept wählen, Präparat, Stärke und Packungsanzahl angeben und den medizinischen Fragebogen ausfüllen.
  • Das Honorar von 24,90 € online bezahlen. Für zusätzlich 9,90 € wird die Anfrage vorrangig bearbeitet, also in der Reihenfolge vorgereiht; eine Zusage über die Dauer bis zur Fertigstellung ist damit nicht verbunden.
  • Der Arzt prüft die Angaben und fordert bei Bedarf Befunde oder Messwerte nach oder empfiehlt eine Untersuchung in einer Ordination.
  • Ist der Arzt einverstanden, schicken wir Ihnen das Rezept als PDF per E-Mail.
  • Den Ausdruck legen Sie innerhalb eines Monats in einer Apotheke vor.

Honorar, Rückerstattung und Kosten in der Apotheke

Das Honorar deckt die ärztliche Beurteilung ab, nicht die Ausstellung eines Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen oder rechtlichen Gründen ab, erstatten wir das Honorar. Für angeforderte Unterlagen haben Sie mindestens 7 Tage Zeit und erhalten eine Erinnerung; auf Ihren Wunsch kann die Frist verlängert werden. Lässt sich die Beurteilung dennoch nicht abschließen, schließen wir die Anfrage und erstatten das Honorar vollständig.

In Österreich wird das Rezept wie ein Privatrezept behandelt: Eine Apotheke kann es abgeben, das Arzneimittel bezahlen Sie selbst, und eine Kostenerstattung durch den Sozialversicherungsträger ist die Ausnahme, nach dessen Regeln und oft mit vorheriger Bewilligung. Das Dokument trägt keine qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS. Über die Einlösung entscheidet jede Apotheke im Einzelfall selbst. Medikamente versenden wir nicht, denn die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel im Fernabsatz ist nach § 59 Abs. 8 AMG verboten; per E-Mail kommt ausschließlich das Dokument.

Kann ich ein Folgerezept online bekommen, ohne in die Ordination zu gehen?

Ja, wenn die Therapie eingestellt ist, Sie sie vertragen und sich seit der letzten Kontrolle nichts verändert hat. Der Arzt beurteilt Ihre Angaben und aktuellen Werte; braucht es eine Untersuchung, verweist er Sie an eine Ordination.

Wie lange ist ein Folgerezept in Österreich gültig?

Nach § 4 Rezeptpflichtgesetz zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum, wenn kein kürzerer Zeitraum vermerkt ist. Die erste Abgabe muss aber spätestens einen Monat nach dem Ausstellungsdatum erfolgen. Fragen Sie also an, wenn die letzte Packung zur Neige geht, und lösen Sie das Rezept dann zeitnah ein.

Bekomme ich auf ein Rezept mehrere Packungen?

Die verordnete Menge legt der Arzt fest. Bei Präparaten ohne Wiederholungsverbot erlaubt das Gesetz außerdem bis zu fünf wiederholte Abgaben, wenn auf dem Rezept nichts anderes vermerkt ist. Ob eine Apotheke das bei einem ausländischen Rezept macht, entscheidet sie selbst; rechnen Sie deshalb mit der verordneten Menge.

Brauche ich für den Blutdrucksenker einen aktuellen Messwert?

Rechnen Sie damit. Eine Messserie von zu Hause zeigt, ob die Dosis passt, und fehlt sie, fordert der Arzt sie nach. Bei ACE-Hemmern und Sartanen kann er zusätzlich die letzten Nieren- und Kaliumwerte anfordern, weil die Fachinformationen solche Kontrollen vorsehen.

Zahlt die ÖGK das Medikament auf diesem Rezept?

In der Regel nicht, das Arzneimittel zahlen Sie in der Apotheke selbst. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist, klären Sie vorab mit Ihrem Sozialversicherungsträger, denn eine Erstattung setzt dort oft eine vorherige Bewilligung voraus.

Was gilt bei Präparaten zur einmaligen Abgabe, etwa Foster oder Symbicort?

Dann gibt die Apotheke auf das Rezept nur einmal ab, außer der Verschreibende ordnet die Wiederholung ausdrücklich an. Für die nächste Packung brauchen Sie in diesem Fall ein neues Rezept.

Kann ich Antidepressiva oder Schlafmittel als Folgerezept anfragen?

Nein. Antidepressiva und andere Psychopharmaka beurteilen wir derzeit nicht online, auch nicht zur Fortführung, und Benzodiazepine sowie Z-Schlafmittel verordnen wir grundsätzlich nicht. Zuständig bleibt die behandelnde Ordination. In einer seelischen Krise erreichen Sie die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, im Notfall die Rettung unter 144.