Foster: Beclometason und Formoterol zum Inhalieren
Foster ist ein Kombinationspräparat für die Dauertherapie bei Asthma und, in der Stärke 100/6, bei schwerer COPD. Es enthält das Kortikosteroid Beclometasondipropionat und den langwirksamen Bronchienerweiterer Formoterol, als Spray und als Pulverinhalator NEXThaler. Alle Foster-Präparate sind in Österreich rezeptpflichtig. Diese Seite fasst Zulassung, Dosierung, Inhalationstechnik und Nebenwirkungen nach der Fachinformation zusammen.
Wirkstoffe: was in Foster steckt
Jede Inhalation enthält zwei Wirkstoffe mit unterschiedlicher Aufgabe. Beclometasondipropionat ist ein inhalatives Kortikosteroid und dämpft die Entzündung der Bronchien; laut Fachinformation nehmen dadurch Asthmabeschwerden und Exazerbationen ab. Formoterol ist ein langwirksamer Beta-2-Agonist, der die Muskulatur der Bronchien entspannt. Seine Wirkung setzt innerhalb von 1 bis 3 Minuten ein und hält nach einer Einzeldosis durchschnittlich 12 Stunden an.
Die Zahlen im Namen nennen die Menge in Mikrogramm pro Sprühstoß beziehungsweise pro Inhalation: Foster 100/6 enthält 100 Mikrogramm Beclometasondipropionat und 6 Mikrogramm Formoterol, Foster 200/6 die doppelte Menge Kortison bei gleicher Menge Formoterol. Das Beclometason in Foster liegt in extrafeinen Teilchen vor; laut Fachinformation entsprechen 100 Mikrogramm davon 250 Mikrogramm einer nicht extrafeinen Zubereitung. Beim Umstieg von einem Beclometason-Präparat ohne extrafeine Teilchen wird die Dosis deshalb neu festgelegt. Vom Foster-Spray auf den NEXThaler ist dagegen keine Dosisanpassung nötig.
Wofür Foster zugelassen ist
Foster ist für die regelmäßige Behandlung von Asthma bei Erwachsenen zugelassen, wenn eine Kombination aus Kortison und langwirksamem Bronchienerweiterer angezeigt ist. Das betrifft Menschen, deren Asthma mit einem Kortisonspray und einem Bedarfsspray nicht ausreichend eingestellt ist, und Menschen, die mit beiden Wirkstoffgruppen bereits gut eingestellt sind. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren enthält die Fachinformation keine Dosierungsempfehlung; die Stärke 200/6 darf in diesem Alter nicht angewendet werden.
Die Stärke 100/6 ist zusätzlich für die Behandlung einer schweren COPD zugelassen, also bei einem FEV1 unter 50 Prozent des Normwerts, wiederholten Exazerbationen in der Vorgeschichte und ausgeprägten Beschwerden trotz regelmäßiger Behandlung mit lang wirksamen Bronchienerweiterern.
Zwei Einschränkungen nennt die Fachinformation ausdrücklich: Foster ist nicht für den Beginn einer Asthmabehandlung bestimmt, und eine Behandlung soll nicht während einer Exazerbation oder einer deutlichen akuten Verschlechterung begonnen werden. Angewendet wird Foster täglich, auch ohne Beschwerden, in der niedrigsten Dosis, die das Asthma kontrolliert. Wie sich Foster in die übrige Asthmatherapie einfügt, erklärt die Seite Asthma.
Foster Spray und NEXThaler: die vier Präparate
In Österreich sind vier Foster-Präparate zugelassen, je zwei Stärken als Spray, also als Druckgasinhalation, und als Pulverinhalator NEXThaler. Die Wirkstoffe sind dieselben, Gerät, Technik und Lagerung unterscheiden sich. Das Spray enthält eine kleine Menge Alkohol, laut Fachinformation 7 Milligramm Ethanol pro Sprühstoß bei 100/6 und 9 Milligramm bei 200/6. Der NEXThaler enthält Lactose mit geringen Mengen Milchprotein, die allergische Reaktionen auslösen können.
| Präparat | Gerät | Erhaltungs- und Bedarfstherapie | COPD |
|---|---|---|---|
| Foster 100/6 Druckgasinhalation | Spray mit Dosiszähler | zugelassen | zugelassen |
| Foster 200/6 Druckgasinhalation | Spray mit Dosiszähler | nein, nur Erhaltungstherapie | kein Anwendungsgebiet |
| Foster NEXThaler 100/6 | Pulverinhalator, durch den Atemzug ausgelöst | zugelassen | zugelassen |
| Foster NEXThaler 200/6 | Pulverinhalator, durch den Atemzug ausgelöst | nein, nur Erhaltungstherapie beschrieben | kein Anwendungsgebiet |
Dosierung laut Fachinformation
Die Dosis legt die behandelnde Ordination fest; die Tabelle zeigt die Werte der Fachinformation für Erwachsene. In der Erhaltungs- und Bedarfstherapie mit Foster 100/6 ersetzt Foster das separate Bedarfsspray: Bei Beschwerden wird eine zusätzliche Inhalation genommen und, wenn die Beschwerden nach einigen Minuten anhalten, eine weitere. Höchstens 8 Inhalationen pro Tag sind vorgesehen. Wer täglich mehrfach Bedarfsinhalationen braucht, soll laut Fachinformation dringend ärztlichen Rat einholen.
Auch in diesem Schema sind die Bedarfsinhalationen nicht für die regelmäßige vorbeugende Anwendung gedacht, etwa vor dem Sport; dafür kommt ein separates schnell wirksames Spray infrage. Wer Foster nur als Erhaltungstherapie anwendet, braucht ohnehin ein eigenes Bedarfsspray, etwa mit Salbutamol, und hat es immer griffbereit.
| Anwendung | Foster 100/6 (Spray und NEXThaler) | Foster 200/6 (Spray und NEXThaler) |
|---|---|---|
| Asthma, Erhaltungstherapie | 1 bis 2 Inhalationen zweimal täglich, höchstens 4 pro Tag | 2 Inhalationen zweimal täglich, höchstens 4 pro Tag |
| Asthma, Erhaltungs- und Bedarfstherapie | 1 Inhalation morgens und 1 abends, bei Beschwerden je 1 zusätzliche, höchstens 8 pro Tag | nicht vorgesehen |
| COPD | 2 Inhalationen zweimal täglich | nicht zugelassen |
Foster Spray richtig anwenden
Vor der ersten Anwendung und nach 14 oder mehr Tagen ohne Gebrauch geben Sie einen Sprühstoß in die Luft ab, um die Funktion zu prüfen. Der Dosiszähler auf der Rückseite zeigt die verbleibenden Sprühstöße. Zeigt er 20, besorgen Sie einen neuen Inhalator, bei 0 wird nicht mehr inhaliert. Lassen Sie den Inhalator nicht fallen, sonst kann der Zähler weiterzählen. Für Menschen, denen es schwerfällt, Sprühstoß und Einatmen zu koordinieren, nennt die Fachinformation die Inhalationshilfe AeroChamber Plus.
Gereinigt wird nur das Mundstück, mit einem trockenen Tuch und ohne Wasser; der Druckbehälter bleibt im Gehäuse. Bis zur Abgabe lagert die Apotheke das Spray im Kühlschrank und notiert das Abgabedatum auf der Packung. Danach bewahren Sie es bei höchstens 25 Grad auf und verwenden es nicht länger als 3 Monate. So läuft eine Inhalation ab, möglichst im Stehen oder Sitzen:
- Schutzkappe abnehmen und prüfen, ob das Mundstück sauber ist.
- Langsam und so tief wie möglich ausatmen.
- Den Behälter senkrecht halten, den Boden nach oben, und das Mundstück mit den Lippen umschließen, ohne hineinzubeißen.
- Langsam und tief durch den Mund einatmen und kurz nach Beginn des Einatmens auf den Behälter drücken.
- Den Atem so lange wie möglich anhalten, den Inhalator absetzen und langsam ausatmen, nicht in das Gerät.
- Für einen zweiten Sprühstoß etwa eine halbe Minute warten. Tritt Sprühnebel aus dem Gerät oder seitlich aus dem Mund aus, wird ab dem Ausatmen wiederholt.
- Zum Schluss den Mund ausspülen, mit Wasser gurgeln oder die Zähne putzen.
Foster NEXThaler: öffnen, inhalieren, schließen
Der NEXThaler ist ein Pulverinhalator, der durch den Atemzug ausgelöst wird. Laut Fachinformation erzeugen auch Menschen mit mittelschwerem und schwerem Asthma oder mit COPD einen ausreichenden Atemfluss, um die Dosis freizusetzen. Die Anleitung sieht drei Schritte vor: öffnen, inhalieren, schließen. Geöffnet wird die Abdeckung erst, wenn Sie gleich inhalieren.
Der Zähler zählt nur ab, wenn Sie tatsächlich inhaliert haben. Haben Sie geöffnet und wieder geschlossen, ohne zu inhalieren, wird die Dosis in den Vorratsbehälter zurückgeführt. Sind Sie unsicher, ob der Zähler weitergezählt hat, nehmen Sie keine zusätzliche Dosis, sondern warten auf die nächste planmäßige. Nach dem ersten Öffnen des Schutzbeutels ist der NEXThaler höchstens 6 Monate verwendbar und wird nicht über 25 Grad gelagert; Wasser kommt nicht an das Gerät.
- Inhalator aufrecht halten, den Dosiszähler prüfen und die Abdeckung vollständig öffnen.
- So tief ausatmen, wie es angenehm ist, aber nicht in den Inhalator.
- Mundstück mit den Lippen umschließen und den Lufteinlass nicht mit den Fingern abdecken.
- Schnell und tief durch den Mund einatmen; ein Klicken oder ein Geschmack ist möglich.
- Inhalator absetzen, 5 bis 10 Sekunden die Luft anhalten und langsam ausatmen.
- Inhalator aufrecht halten, Abdeckung vollständig schließen und prüfen, ob der Zähler eine Dosis weniger zeigt.
Nebenwirkungen von Foster
Die Nebenwirkungen entsprechen denen der beiden Einzelwirkstoffe. Häufig, also bei bis zu 1 von 10 Behandelten, nennt die Fachinformation Rachenentzündung, Pilzbefall im Mund, Kopfschmerzen und Heiserkeit, bei COPD außerdem Lungenentzündung. Gelegentlich treten unter anderem Zittern, Herzklopfen, ein beschleunigter Puls, Muskelkrämpfe, Husten, Rachenreizung, ein niedriger Kaliumspiegel und ein erhöhter Blutzucker auf. Pilzbefall und Heiserkeit lassen sich durch Ausspülen des Mundes nach jeder Inhalation verringern; ein Mundsoor kann laut Fachinformation lokal behandelt werden, während Foster weiter angewendet wird.
Selten, aber wichtig ist der paradoxe Bronchospasmus. Werden pfeifende Atmung und Atemnot unmittelbar nach der Inhalation stärker, verwenden Sie Ihr schnell wirksames Bedarfsspray, beenden die Anwendung von Foster und lassen sich umgehend ärztlich untersuchen. Hohe Kortisondosen über lange Zeit können auf den ganzen Körper wirken, etwa auf die Nebennieren, die Knochendichte oder die Augen. Bei verschwommenem Sehen ist eine augenärztliche Abklärung sinnvoll.
Wechselwirkungen und besondere Vorsicht
Betablocker sollen bei Asthma laut Fachinformation vermieden werden, auch in Form von Augentropfen, weil sie die Wirkung von Formoterol abschwächen oder aufheben können. Vorsicht gilt bei Arzneimitteln, die das QT-Intervall verlängern, darunter einige Mittel gegen Herzrhythmusstörungen, Antihistaminika und trizyklische Antidepressiva, sowie bei MAO-Hemmern. Theophyllin, Kortison und Entwässerungsmittel können zusammen mit Formoterol den Kaliumspiegel senken. Starke CYP3A-Hemmer wie Ritonavir oder Cobicistat erfordern Vorsicht und Überwachung. Vor einer Narkose mit halogenierten Narkosegasen soll Foster mindestens 12 Stunden lang nicht mehr angewendet werden.
Besondere Vorsicht verlangt die Fachinformation bei Herzrhythmusstörungen und anderen schweren Herzkrankheiten, bei Bluthochdruck, Schilddrüsenüberfunktion und Diabetes, bei dem der Blutzucker engmaschig kontrolliert wird, sowie bei Lungentuberkulose und Atemwegsinfektionen. In der Schwangerschaft und Stillzeit wird Foster nur angewendet, wenn der erwartete Nutzen das mögliche Risiko überwiegt. Formoterol soll in der Schwangerschaft, besonders gegen Ende und während der Wehen, nur eingesetzt werden, wenn es keine sicherere etablierte Alternative gibt.
Rezept für Foster: was in Österreich gilt
Alle Foster-Präparate sind rezeptpflichtig, und die Fachinformation vermerkt: wiederholte Abgabe verboten. Nach § 4 Abs. 2 Rezeptpflichtgesetz darf Foster auf dasselbe Rezept nur dann ein weiteres Mal abgegeben werden, wenn auf dem Rezept die wiederholte Abgabe ausdrücklich angeordnet ist; sonst braucht jede weitere Abgabe ein neues Rezept. Wer Foster dauerhaft verwendet, plant das Folgerezept daher, bevor der Zähler auf 20 steht. Mit denselben Wirkstoffen sind auch Sprays anderer Hersteller zugelassen, etwa von Cipla, STADA oder ratiopharm; ein Wechsel gehört ärztlich besprochen.
Bei bekanntem, stabilem Asthma und laufender Behandlung mit Foster kann ein Folgerezept online angefragt werden. Der Arzt beurteilt dafür einen medizinischen Fragebogen und fordert fehlende Unterlagen an. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie per E-Mail ein Privatrezept im PDF-Format, das Sie innerhalb eines Monats in einer Apotheke vorlegen. Die Krankenkasse erstattet es nicht, das Arzneimittel bezahlen Sie selbst, und ob die Apotheke das Rezept einlöst, entscheidet die Apothekerin oder der Apotheker. Ablauf, Honorar und Rückerstattung erklärt die Seite Folgerezept.
Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Was in Ihrem Fall richtig ist, klärt dieser Überblick nicht; das kann nur eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen.
Ist Foster ein Notfallspray?
Nur im Rahmen der Erhaltungs- und Bedarfstherapie mit Foster 100/6: Dann wird es bei Beschwerden zusätzlich inhaliert. Wer Foster nur als Erhaltungstherapie oder in der Stärke 200/6 anwendet, braucht ein eigenes schnell wirksames Bedarfsspray. Bei schwerer Atemnot rufen Sie die Rettung unter 144.
Wie viele Hübe Foster pro Tag sind erlaubt?
Laut Fachinformation höchstens 4 Inhalationen pro Tag in der Erhaltungstherapie und höchstens 8 in der Erhaltungs- und Bedarfstherapie mit Foster 100/6. Wie viele Sie tatsächlich nehmen, legt Ihr ärztlicher Therapieplan fest.
Was ist der Unterschied zwischen Foster Spray und Foster NEXThaler?
Beide enthalten Beclometasondipropionat und Formoterol. Das Spray gibt eine Lösung aus einem Druckbehälter ab und verlangt langsames Einatmen, der NEXThaler ein Pulver, das ein schneller, tiefer Atemzug freisetzt. Beim Umstieg vom Spray auf den NEXThaler ist laut Fachinformation keine Dosisanpassung nötig.
Muss man nach Foster den Mund ausspülen?
Ja. Nach jeder Anwendung den Mund mit Wasser ausspülen, gurgeln oder die Zähne putzen. Das verringert das Risiko für Pilzbefall im Mund und für Heiserkeit.
Ist Foster rezeptfrei erhältlich?
Nein. Alle vier Foster-Präparate sind in Österreich rezept- und apothekenpflichtig, ebenso die Sprays anderer Hersteller mit denselben Wirkstoffen.
Wie lange ist Foster nach dem Öffnen haltbar?
Das Spray wird nach der Abgabe bei höchstens 25 Grad gelagert und höchstens 3 Monate verwendet. Der NEXThaler ist nach dem ersten Öffnen des Schutzbeutels höchstens 6 Monate verwendbar.
Foster oder Symbicort: was ist der Unterschied?
Beide kombinieren ein Kortikosteroid mit Formoterol. Foster enthält Beclometasondipropionat in extrafeinen Teilchen, Symbicort Budesonid; Geräte und Altersgrenzen unterscheiden sich. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie auf der Seite zu Symbicort.
- Fachinformation Foster 100/6 Mikrogramm/Sprühstoß Druckgasinhalation (BASG, Abschnitte 4.1 bis 4.8, 5.1 und 6.4)
- Fachinformation Foster 200/6 Mikrogramm pro Sprühstoß Druckgasinhalation (BASG, Abschnitte 4.1, 4.2, 4.4 und 6.4)
- Fachinformation Foster NEXThaler 100/6 Mikrogramm (BASG, Abschnitte 4.1, 4.2, 4.4 und 6.3)
- Fachinformation Foster NEXThaler 200/6 Mikrogramm (BASG, Abschnitte 4.1 und 4.2)
- Rezeptpflichtgesetz, § 4: Gültigkeit und wiederholte Abgabe (RIS)
- Gesundheitsportal Österreich: Das Rezept (Privatrezept, e-Rezept, Gültigkeit)