Schlafstörungen: was hilft und wann zum Arzt
Wer über Wochen schlecht ein- oder durchschläft, sucht oft zuerst nach einer Schlaftablette. Diese Seite ordnet ein, was hinter Schlafstörungen stecken kann, was Sie selbst ändern können und wann eine ärztliche Abklärung nötig ist. Sie zeigt außerdem, welche Schlafmittel in Österreich rezeptfrei und welche rezeptpflichtig sind und warum wir Benzodiazepine, Z-Substanzen und Antidepressiva online nicht verordnen.
Wann aus schlechtem Schlaf eine Schlafstörung wird
Eine unruhige Nacht vor einer Prüfung oder nach einem belastenden Tag ist kein Grund zur Sorge. Von einer Insomnie spricht man, wenn Einschlafen, Durchschlafen oder die Erholsamkeit des Schlafs über längere Zeit gestört sind und der Tag darunter leidet, etwa durch Erschöpfung, Müdigkeit oder Schläfrigkeit. Als Anhaltspunkt für eine nichtorganische Insomnie nennt gesundheit.gv.at Beschwerden, die mindestens dreimal pro Woche auftreten, mindestens einen Monat andauern und Alltag und Befinden spürbar beeinträchtigen.
Nicht allein die Zahl der Stunden zählt: In die Diagnose fließt ein, wie Betroffene ihren Schlaf erleben und wie stark sie darunter leiden. Schlafstörungen können kurzfristig auftreten, etwa nach einschneidenden Erlebnissen oder in Phasen großer Belastung, sie können aber auch bei länger bestehenden Erkrankungen chronisch werden.
Häufige Ursachen
Oft wirken mehrere Faktoren zusammen. Manchmal lässt sich keine Ursache finden, und die Insomnie ist eine eigenständige Erkrankung. Typische Auslöser und Begleitumstände sind:
- Stress im Beruf oder Privatleben, einschneidende Erlebnisse und Sorgen, die man mit ins Bett nimmt
- Schichtarbeit, Jetlag sowie eine laute, helle oder zu warme Schlafumgebung
- Koffein, Nikotin und Alkohol, besonders am Abend
- Psychische Erkrankungen wie Depression, Angststörungen oder die Folgen eines Traumas
- Körperliche Ursachen wie Schmerzen, Lungenerkrankungen, Schilddrüsenerkrankungen oder die Wechseljahre
- Andere Schlafstörungen, etwa das Restless-Legs-Syndrom oder eine obstruktive Schlafapnoe
- Nebenwirkungen von Medikamenten und der Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
Schlafhygiene: was Sie selbst ändern können
Mit Schlafhygiene sind Gewohnheiten gemeint, die einen erholsamen Schlaf fördern; sie zählt zu den therapeutischen Maßnahmen bei Schlafstörungen. Nicht jeder Rat wirkt bei jedem, und gesundheit.gv.at weist selbst darauf hin, dass nicht alles, was dem Schlaf zugeschrieben wird, wissenschaftlich belegt ist. Ansatzpunkte laut gesundheit.gv.at sind:
- Feste Zeiten für das Zubettgehen und Aufstehen, auch am Wochenende, und ein gleichbleibendes Abendritual
- Das Bett möglichst nur zum Schlafen nutzen, nicht zum Essen, Fernsehen oder Arbeiten
- Ein ruhiges, abgedunkeltes und gut gelüftetes Schlafzimmer; als günstig gilt oft eine Raumtemperatur um 18 Grad
- Bildschirme und helles Licht schon eine Zeit vor dem Schlafengehen ausschalten
- Am Abend, teils schon ab dem frühen Nachmittag, auf Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke verzichten; Alkohol macht zwar müde, stört aber das Durchschlafen
- Sich tagsüber ausreichend bewegen, intensiven Sport und schwere Mahlzeiten kurz vor dem Schlafen dagegen meiden
- Ein Nickerchen kurz halten, etwa 20 Minuten, und möglichst zur gleichen Uhrzeit
- Grübeleien vor dem Schlafengehen aufschreiben und auf den nächsten Tag verschieben
- Wer lange wach liegt, steht besser auf und beschäftigt sich ruhig bei gedämpftem Licht, statt auf die Uhr zu schauen
- Morgens Tageslicht suchen, weil es beim Wachwerden hilft
Verhaltenstherapeutische Ansätze
Reichen bessere Gewohnheiten nicht aus, setzt die Behandlung laut gesundheit.gv.at auf kognitiv-verhaltenstherapeutische Ansätze, die auch kombiniert werden. Dazu zählen Entspannungsmethoden und Achtsamkeitsübungen, der Umgang mit Stress und Problemen sowie zwei Verfahren, die direkt am Schlafverhalten ansetzen: Bei der Stimuluskontrolle wird das Bett wieder mit Schlaf statt mit Wachliegen verknüpft, bei der Schlafrestriktion wird die Zeit im Bett unter fachlicher Anleitung vorübergehend begrenzt, weil zu langes Liegen den Nachtschlaf beeinträchtigen kann. Ein wichtiger Teil ist die Information über Schlaf selbst; auch falsche Vorstellungen von einem „guten“ Schlaf und überhöhte Erwartungen werden dabei besprochen.
Die Kosten für Abklärung und Behandlung einer Insomnie übernimmt normalerweise die Sozialversicherung. Für Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kann ein Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung gestellt werden; über die Bedingungen informiert Ihr Krankenversicherungsträger, etwa die ÖGK.
Wann Sie ärztlichen Rat brauchen
Wenn Sie über längere Zeit schlecht schlafen, tagsüber müde sind oder Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit leiden, ist ein Arztbesuch angebracht; spätestens bei wochenlangen Schlafproblemen ist er laut gesundheit.gv.at unumgänglich. Erste Anlaufstelle ist meist die Hausärztin oder der Hausarzt. Sie oder er zieht bei Bedarf eine Fachärztin oder einen Facharzt für körperliche oder psychische Ursachen hinzu oder überweist in ein Schlaflabor, wie es an verschiedenen Spitalsabteilungen besteht; eine Übersicht über Schlaflabore bietet die Österreichische Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung (ÖGSM).
Abklären lassen sollten Sie auch lautes Schnarchen mit Atemaussetzern, das häufig zuerst der Partnerin oder dem Partner auffällt. Eine solche Schlafapnoe bedarf einer eigenen ärztlichen Abklärung; für Zolpidem ist ein Schlafapnoe-Syndrom laut Fachinformation sogar eine Gegenanzeige. Zum Termin helfen ein Schlaftagebuch, das Sie einige Wochen vorher führen, und eine Liste aller Medikamente, die Sie einnehmen.
Gehen Schlaflosigkeit und Hoffnungslosigkeit oder Gedanken an Selbstverletzung zusammen, warten Sie nicht auf einen Termin: Die Telefonseelsorge ist unter 142 rund um die Uhr und kostenlos erreichbar, im Notfall wählen Sie die Rettung unter 144 oder den Euronotruf 112.
Rezeptfreie Mittel und ihre Grenzen
Rezeptfrei sind in Österreich vor allem pflanzliche Präparate, etwa mit Baldrian, Hopfen, Passionsblume oder Melisse; gesundheit.gv.at nennt Lavendel, Baldrian und Melisse als Kräuter, die eingesetzt werden können. Daneben gibt es einzelne rezeptfreie Präparate mit den Antihistaminika Diphenhydramin oder Doxylamin, während andere Präparate mit denselben Wirkstoffen nur auf Rezept abgegeben werden. Der Status hängt also vom einzelnen Präparat ab.
Auch rezeptfreie Schlafmittel sind nur für kurze Zeit gedacht. Für Calmaben (Diphenhydramin) verlangt die Fachinformation, bei länger dauernden Schlafstörungen spätestens nach zwei Wochen täglicher Einnahme abzusetzen und die Notwendigkeit neu zu prüfen. Für Hoggar Night (Doxylamin) sieht sie eine Behandlung von einigen Tagen bis zu einer Woche vor, längstens zwei Wochen, und ausschließlich bei Erwachsenen. Calmaben beeinträchtigt laut Fachinformation die Verkehrstüchtigkeit erheblich, verstärkt durch Alkohol und eine zu kurze Nacht; eingeplant werden sollen sieben bis acht Stunden Schlaf.
Die Fachinformation von Calmaben nennt zudem zahlreiche Gegenanzeigen, darunter Schwangerschaft und Stillzeit, Kinder unter zwölf Jahren, Engwinkelglaukom, eine vergrößerte Prostata mit Restharn, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen und gleichzeitigen Alkoholkonsum. Wer andere Medikamente einnimmt oder eine dieser Erkrankungen hat, klärt die Einnahme vorab in der Apotheke oder in der Ordination.
Schlafmittel in Österreich: rezeptfrei oder rezeptpflichtig?
Die Übersicht zeigt, wie das Arzneispezialitätenregister des BASG die wichtigsten Gruppen einstuft. Z-Substanzen und Benzodiazepine sind dort als Arzneimittel „zur einmaligen Abgabe auf ärztliche Verschreibung“ geführt. Die Tabelle ersetzt keine Beratung und ist keine Empfehlung für ein bestimmtes Präparat.
| Gruppe | Wirkstoffe (Beispiele) | Status laut Register | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflanzliche Präparate | Baldrian, Hopfen, Passionsblume, Melisse | in der Regel rezeptfrei | nicht alles, was dem Schlaf zugeschrieben wird, ist wissenschaftlich belegt |
| Antihistaminika | Diphenhydramin, Doxylamin | je nach Präparat rezeptfrei oder rezeptpflichtig | nur kurzzeitig; spätestens nach zwei Wochen täglicher Einnahme beenden oder neu prüfen |
| Melatonin | Melatonin, z. B. Circadin | alle Arzneimittel rezeptpflichtig | fällt nicht unter die Psychotropenverordnung |
| Z-Substanzen | Zolpidem, Zopiclon | alle Präparate rezeptpflichtig; Zolpidem zusätzlich nach der Psychotropenverordnung erfasst | Zolpidem laut Fachinformation höchstens vier Wochen einschließlich Absetzphase |
| Benzodiazepine | z. B. Brotizolam, Triazolam | rezeptpflichtig; großteils nach der Psychotropenverordnung erfasst | Abhängigkeit auch bei niedriger Dosis möglich |
| Antidepressiva mit dämpfender Wirkung | Trazodon, Mirtazapin | rezeptpflichtig | Anwendungsgebiet laut Fachinformation: Depression |
Warum Z-Substanzen und Benzodiazepine nur kurz eingesetzt werden
Zolpidem ist laut Fachinformation zur kurz dauernden Behandlung von Schlaflosigkeit bei Erwachsenen zugelassen, und zwar nur bei Schlafstörungen von klinisch bedeutsamem Schweregrad oder massiver Belastung. Die Behandlung soll so kurz wie möglich sein und darf einschließlich des schrittweisen Absetzens höchstens vier Wochen dauern; eine Verlängerung setzt eine erneute ärztliche Beurteilung voraus, denn das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit steigt mit Dosis und Dauer.
Dieselbe Fachinformation beschreibt komplexes Verhalten im Halbschlaf, etwa Schlafwandeln, Essen oder Autofahren, an das sich Betroffene später nicht erinnern; tritt so etwas auf, ist die Behandlung umgehend zu beenden. Liegen zwischen Einnahme und Autofahren weniger als acht Stunden, steigt das Risiko eingeschränkter Verkehrstüchtigkeit am nächsten Tag. Zusammen mit Opioiden können Sedativa zu Atemdepression, Koma oder Tod führen. Beim Absetzen kann die Schlaflosigkeit vorübergehend verstärkt zurückkehren, deshalb wird die Dosis schrittweise verringert.
Bei Benzodiazepinen warnt gesundheit.gv.at vor einer Niedrigdosisabhängigkeit, die auch bei ärztlich verordneter niedriger Dosis entstehen kann, vor allem bei Einnahme über Monate oder Jahre. Gefährlich ist die Kombination mit Alkohol und anderen dämpfenden Substanzen, bei älteren Menschen besteht zudem Sturzgefahr. Ein unkontrolliertes Absetzen kann lebensbedrohliche Entzugserscheinungen wie epileptische Anfälle oder ein Delir auslösen. Wer solche Mittel länger nimmt, setzt sie deshalb nie auf eigene Faust ab, sondern reduziert gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt Schritt für Schritt.
Antidepressiva bei Schlafstörungen
Steht hinter der Schlaflosigkeit eine Depression, muss laut gesundheit.gv.at auch die Grunderkrankung behandelt werden; ein Schlafmittel allein behebt die Ursache nicht. Zolpidem etwa darf laut Fachinformation nicht als alleinige Behandlung einer Depression eingesetzt werden. In dieser Situation kommen mitunter Antidepressiva mit dämpfender Wirkung zum Einsatz, etwa Trazodon (Trittico) oder Mirtazapin. Ihr zugelassenes Anwendungsgebiet ist die Depression, bei Trazodon ausdrücklich mit oder ohne Schlafstörungen; als reine Schlafmittel sind beide nicht zugelassen. Mehr zu Erkennen und Behandeln einer Depression finden Sie unter Depression und Psyche.
Für alle Antidepressiva gilt: Zu Beginn der Behandlung und nach jeder Änderung der Dosis können Suizidgedanken auftreten oder sich verstärken. Laut Fachinformation ist das Risiko suizidalen Verhaltens bei Menschen unter 25 Jahren erhöht, weshalb in dieser Phase eine engmaschige ärztliche Begleitung vorgesehen ist. Bei solchen Gedanken holen Sie umgehend Hilfe: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr, kostenlos), Rat auf Draht 147 für Kinder und Jugendliche, Rettung 144, Euronotruf 112.
Was wir online nicht beurteilen
Benzodiazepine und Z-Substanzen verordnen wir grundsätzlich nicht, weder neu noch als Folgerezept. Antidepressiva und andere Psychopharmaka, darunter Trazodon und Mirtazapin, beurteilen wir derzeit online ebenfalls nicht, auch nicht zur Fortführung einer laufenden Behandlung. Suchtmittel und psychotrope Stoffe verordnen wir ebenfalls nicht.
Der Grund ist sachlich: Ob ein solches Mittel passt, wie lange es genommen und wie es wieder abgesetzt wird, verlangt eine Begleitung über Wochen, die ein Fragebogen nicht leisten kann. Ansprechpartner sind die Hausärztin oder der Hausarzt, bei psychischen Ursachen eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und bei Verdacht auf nächtliche Atemaussetzer ein Schlaflabor. Telefonische Gesundheitsberatung erhalten Sie unter 1450.
Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Was in Ihrem Fall richtig ist, klärt dieser Überblick nicht; das kann nur eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen.
Welche Schlaftabletten sind rezeptpflichtig?
Rezeptpflichtig sind in Österreich alle Präparate mit Zolpidem oder Zopiclon, alle Benzodiazepine, alle Melatonin-Arzneimittel und Antidepressiva wie Trazodon oder Mirtazapin. Bei Antihistaminika wie Diphenhydramin oder Doxylamin hängt der Status vom einzelnen Präparat ab, pflanzliche Präparate sind in der Regel rezeptfrei. Die Übersicht auf dieser Seite fasst die Einstufung laut Arzneispezialitätenregister zusammen.
Ist Melatonin in Österreich rezeptpflichtig?
Ja. Alle Melatonin-Arzneimittel, die derzeit im Arzneispezialitätenregister des BASG geführt sind, darunter Circadin, sind rezeptpflichtig. Unter die Psychotropenverordnung fällt Melatonin nicht. Ob es bei Ihrer Schlafstörung sinnvoll ist, klärt die Hausärztin oder der Hausarzt, nachdem die Ursache abgeklärt ist.
Welche Schlafmittel machen nicht abhängig?
Ein Schlafmittel ganz ohne Risiko gibt es nicht. Für Zolpidem beschreibt die Fachinformation ein Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit, das mit Dosis und Dauer steigt; bei Benzodiazepinen ist laut gesundheit.gv.at eine Abhängigkeit schon bei niedriger, ärztlich verordneter Dosis möglich. Rezeptfreie Antihistaminika sind ebenfalls nur für kurze Zeit gedacht. Schlafmittel beheben die Ursache einer Schlafstörung nicht; Schlafhygiene und verhaltenstherapeutische Ansätze setzen dort an.
Wie lange darf man Zolpidem nehmen?
Laut Fachinformation so kurz wie möglich: zwei bis fünf Tage bei gelegentlicher, zwei bis drei Wochen bei vorübergehender Schlaflosigkeit und einschließlich des schrittweisen Absetzens höchstens vier Wochen. Eine längere Behandlung setzt eine erneute ärztliche Beurteilung voraus. Die Tagesdosis von 10 mg darf nicht überschritten werden, für Menschen ab 65 Jahren werden 5 mg empfohlen.
Ist Trittico ein Schlafmittel?
Nein. Trittico enthält das Antidepressivum Trazodon und ist laut Fachinformation für Erwachsene zur Behandlung depressiver Erkrankungen mit oder ohne Schlafstörungen zugelassen. Ein Anwendungsgebiet für Schlafstörungen ohne Depression sieht die Fachinformation nicht vor. Online beurteilen wir Trazodon derzeit nicht.
Gibt es starke Schlafmittel ohne Rezept?
Nein. Zolpidem, Zopiclon und alle Benzodiazepine sind in Österreich rezeptpflichtig. Rezeptfrei sind vor allem pflanzliche Präparate und einzelne Antihistaminika; für Calmaben und Hoggar Night ist laut Fachinformation spätestens nach zwei Wochen täglicher Einnahme Schluss, und beide haben eigene Gegenanzeigen. Hält die Schlaflosigkeit trotz solcher Mittel über Wochen an, braucht es eine Abklärung der Ursache in der Ordination.
Bekomme ich hier ein Rezept für Schlaftabletten?
Nicht für Benzodiazepine oder Z-Substanzen, und Antidepressiva wie Trazodon oder Mirtazapin beurteilen wir derzeit online ebenfalls nicht, auch nicht als Fortführung. Bei einer Schlafstörung, die über Wochen anhält, ist die Hausärztin oder der Hausarzt die richtige Anlaufstelle.
- gesundheit.gv.at: Insomnie (Ein- und Durchschlafstörungen), Ursachen, Diagnose und Therapie
- gesundheit.gv.at: Gut schlafen, Schlafumgebung und Gewohnheiten
- gesundheit.gv.at: Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine), Abhängigkeit und Entzug
- Fachinformation Ivadal (Zolpidem), Abschnitte 4.1 bis 4.4 (BASG)
- Fachinformation Trittico 100 mg (Trazodon), Abschnitte 4.1 und 4.4 (BASG)
- Fachinformation Calmaben (Diphenhydramin), Abschnitte 4.1 bis 4.3 und 4.7 (BASG)